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März 2006: Der erste Forschungsbericht des Zentrums für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) mit detaillierten Ergebnissen zur heroingesützten Behandlung steht jetzt öffentlich zur Verfügung. (zum Bericht)
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September 2005: Die Auswertung der 1. Studienphase des
Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung
wurde im August 2005 abgeschlossen. Die Ergebnisse verweisen
bei der speziellen Zielgruppe von Opiatabhängigen,
auf die das Projekt zielte, bezüglich der gesundheitlichen
Verbesserung und des Rückgangs des illegalen Drogenkonsums
auf höhere Effekte der heroingestützten Behandlung.
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Bis Mitte 2005 erfolgt die wissenschaftliche Auswertung
der ersten Studienphase. Die Ergebnisse sind Grundlage
für den geplanten Antrag auf Zulassung von intravenös
verabreichten Heroin zur Behandlung von Opiatabhängigen
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM). Die Einreichung des Zulassungsantrages wird
für den Herbst 2005 vorbereitet.
Dezember
2004: Ende der ersten Studienphase. Alle übrigen
Patienten befinden sich in der zweiten Phase oder bereits
in der Follow-up-Phase der Studie.
Dezember
2003: Die Rekrutierungsphase für Patienten ist
in allen teilnehmenden Städten beendet.
Februar
2003: In Frankfurt beginnt die Behandlungsphase.
August
2002: In Hannover, Köln und Hamburg beginnt die
Behandlungsphase.
Juli
2002: In München beginnt die Behandlungsphase.
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Mai
2002: In Karlsruhe beginnt die Behandlungsphase.
März
2002: In Bonn beginnt die Behandlungsphase.
Am 4. März 2002 begann in der Bonner
Heroinambulanz die Behandlung der ersten Patienten.
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27.
Februar 2002: Die erste Heroinambulanz wird in Bonn eingeweiht.
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Februar 2002: Interessenten, die an der Studie teilnehmen möchten,
werden ab jetzt in Bonn einer Eingangsuntersuchung beim
Prüfarzt unterzogen, wenn ein erstes Screening positiv
ausgefallen ist. Er überprüft genau, ob die Patientin
oder der Patient alle Zugangsbedingungen
erfüllt und entscheidet auf dieser Grundlage über die
Teilnahme an der Modellstudie.
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Dezember
2001: Mit der Unterschrift der Stadt Hannover ist der
Kreis der Unterzeichner des Kooperationsvertrags komplett.
In Bonn und Karlsruhe beginnt zur Vorbereitung der Anmeldephase
ein erstes Screening
potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
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November
2001: Die Stadt Frankfurt unterschreibt den Kooperationsvertrag.
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August
2001: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
hat das Studiendesign geprüft und ihm zugestimmt. Der
Kooperationsvertrag zwischen dem Bund und der Mehrheit
der beteiligten Ländern und Städten wird unterzeichnet.
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Juni
2001: Die Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer
stimmt dem Studienprotokoll zur heroingestützten Behandlung
zu.
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September
2000: Nach einer entsprechenden Empfehlung eines internationalen
Gutachtergremiums erteilt die Trägergemeinschaft Prof.
Dr. Michael Krausz (Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung,
Hamburg) den Auftrag, die Heroinstudie vorzubereiten
und die Studienprotokolle auszuarbeiten, die von den
regionalen Ethikkommissionen und dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (Berlin) zu genehmigen
sind.
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Oktober
1999: Die Trägergemeinschaft beschließt im Rahmen einer
klinische Arzneimittelprüfung auf der Grundlage des
§ 3 (2) BtMG einen Modellversuch zur heroingestützten
Behandlung durchzuführen. Eine entsprechende Ausschreibung,
die sich an wissenschaftliche Institute richtet, wird
veröffentlicht.
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1999:
Gründung der Trägergemeinschaft aus Bund, Ländern und
Städten zur Vorbereitung und Durchführung eines Modellversuchs
zur heroingestützten Behandlung. Die Trägergemeinschaft
besteht aus dem Bundesgesundheitsministerium, den Städten
Essen, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München
sowie den Bundesländern Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen. Die Stadt Essen steigt später aus
der Trägergemeinschaft aus, dafür kommt Bonn hinzu.
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Oktober
1998: Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung
wird ein Modellversuch zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe
mit wissenschaftlicher Begleitung vereinbart.
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März
1993: Die Stadt Frankfurt stellt beim Bundesgesundheitsamt
(BGA) den Antrag auf „Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen
Erlaubnis gemäß § 3 BtMG zur wissenschaftlichen Erforschung
der kontrollierten Verabreichung von Diamorphin (Heroin)“.
Dieser Antrag wird vom BGA abgelehnt.
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Juni
1993 und November 1994: Beschlüsse des Bundesrates,
das BtMG so zu ändern, dass Bundesländer Modellversuche
zur heroingestützten Behandlung durchführen können.
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1993-1998:
Keine parlamentarische Mehrheit im Bundestag für die
Gesetzesinitiative des Bundesrates.
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März
1992: Antrag der Freien und Hansestadt im Bundesrat
zur Änderung des Betäubungsmittelrechts, mit der Modellversuche
zur Erprobung der kontrollierten Heroinverschreibung
ermöglicht werden sollen.