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Der bundesdeutsche Modellversuch zur heroingestützten Behandlung blickt auf eine rund zehnjährige Vorgeschichte zurück: 

  • März 1992: Antrag der Freien und Hansestadt im Bundesrat zur Änderung des Betäubungsmittelrechts, mit der Modellversuche zur Erprobung der kontrollierten Heroinverschreibung ermöglicht werden sollen.

  • Juni 1993 und November 1994: Beschlüsse des Bundesrates, das BtMG so zu ändern, dass Bundesländer Modellversuche zur heroingestützten Behandlung durchführen können.

  • 1993-1998: Keine parlamentarische Mehrheit im Bundestag für die Gesetzesinitiative des Bundesrates.

  • März 1993: Die Stadt Frankfurt stellt beim Bundesgesundheitsamt (BGA) den Antrag auf „Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gemäß § 3 BtMG zur wissenschaftlichen Erforschung der kontrollierten Verabreichung von Diamorphin (Heroin)“. Dieser Antrag wird vom BGA abgelehnt.

  • Oktober 1998: Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung wird ein Modellversuch zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung vereinbart.

  • 1999: Gründung der Trägergemeinschaft aus Bund, Ländern und Städten zur Vorbereitung und Durchführung eines Modellversuchs zur heroingestützten Behandlung. Die Trägergemeinschaft besteht aus dem Bundesgesundheitsministerium, den Städten Essen, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München sowie den Bundesländern Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Stadt Essen steigt später aus der Trägergemeinschaft aus, dafür kommt Bonn hinzu.

  • Oktober 1999: Die Trägergemeinschaft beschließt im Rahmen einer klinische Arzneimittelprüfung auf der Grundlage des § 3 (2) BtMG einen Modellversuch zur heroingestützten Behandlung durchzuführen. Eine entsprechende Ausschreibung, die sich an wissenschaftliche Institute richtet, wird veröffentlicht.

  • September 2000: Nach einer entsprechenden Empfehlung eines internationalen Gutachtergremiums erteilt die Trägergemeinschaft Prof. Dr. Michael Krausz (Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung, Hamburg) den Auftrag, die Heroinstudie vorzubereiten und die Studienprotokolle auszuarbeiten, die von den regionalen Ethikkommissionen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Berlin) zu genehmigen sind.

  • Juni 2001: Die Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer stimmt dem Studienprotokoll zur heroingestützten Behandlung zu.

  • August 2001: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat das Studiendesign geprüft und ihm zugestimmt. Der Kooperationsvertrag zwischen dem Bund und der Mehrheit der beteiligten Ländern und Städten wird unterzeichnet.

  • November 2001: Die Stadt Frankfurt unterschreibt den Kooperationsvertrag.

  • Dezember 2001: Mit der Unterschrift der Stadt Hannover ist der Kreis der Unterzeichner des Kooperationsvertrags komplett. In Bonn und Karlsruhe beginnt zur Vorbereitung der Anmeldephase ein erstes Screening potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

  • Februar 2002: Interessenten, die an der Studie teilnehmen möchten, werden ab jetzt in Bonn einer Eingangsuntersuchung beim Prüfarzt unterzogen, wenn ein erstes Screening positiv ausgefallen ist. Er überprüft genau, ob die Patientin oder der Patient alle Zugangsbedingungen erfüllt und entscheidet auf dieser Grundlage über die Teilnahme an der Modellstudie.

  • 27. Februar 2002: Die erste Heroinambulanz wird in Bonn eingeweiht.

  • März 2002: In Bonn beginnt die Behandlungsphase.

  • Mai 2002: In Karlsruhe beginnt die Behandlungsphase.

  • Juli 2002: In München beginnt die Behandlungsphase.

  • August 2002: In Hannover, Köln und Hamburg beginnt die Behandlungsphase.

  • Februar 2003: In Frankfurt beginnt die Behandlungsphase.

  • Dezember 2003: Die Rekrutierungsphase für Patienten ist in allen teilnehmenden Städten beendet.

  • Dezember 2004: Ende der ersten Studienphase. Alle übrigen Patienten befinden sich in der zweiten Phase oder bereits in der Follow-up-Phase der Studie.

 

    Updated: 03.01.05